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AGBs

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Service-A-Z GmbH, Sandforter Straße 151, Osnabrück, Deutschland (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) über Facility Management und Gebäudeleistungen abgeschlossen werden.

1.2 Sollten unvorhergesehene Kosten im Rahmen der vertraglichen Leistung entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen, sofern der Möbelspediteur unter den gegebenen Umständen deren Notwendigkeit bestätigen kann.

1.3 Falls der Absender den Umfang der Leistung nach Vertragsabschluss erweitert, werden die dadurch entstandenen Zusatzkosten angemessen vergütet.

1.4 Sofern nicht anders vereinbart, ist das Personal des Möbelspediteurs nicht befugt, Elektro-, Gas-, Dübel- oder andere Installationsarbeiten durchzuführen.

1.5 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich oder elektronisch mitgeteilt. Änderungen treten in Kraft, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung widerspricht.

2. Beiladungstransport

2.1 Es ist gestattet, den Umzug auch als Beiladungstransport durchzuführen. Der Auftraggeber wird im Vorfeld über mögliche zusätzliche Kosten informiert.

3. Beauftragung Dritter

3.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer oder Dritte zur Durchführung der vereinbartenLeistungen einzusetzen. Der Auftragnehmer bleibt jedoch für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistung verantwortlich.

4. Trinkgelder

4.1 Trinkgelder fließen nicht in den Rechnungsbetrag mit ein und sind dem Personal des Möbelspediteurs direkt zu übergeben, falls gewünscht.

5. Weisungen und Anweisungen

5.1 Anweisungen und Kommunikationen des Auftraggebers bezüglich der Transportabwicklung müssen schriftlich ausschließlich an den Beauftragten gerichtet werden. Mündliche Anweisungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

6. Transportsicherungen

6.1 Es obliegt dem Auftraggeber sicherzustellen, dass bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, ordnungsgemäß für den Transport gesichert sind. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unzureichende Sicherung entstehen.

6.2 Der Möbelspediteur ist nicht dazu verpflichtet, die ordnungsgemäße Sicherung des Transports zu überprüfen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.

6.3 Sollte gefährliches Gut zum Umzugsgut gehören, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig mitzuteilen, welcher Art die Gefahr ist, die von diesem Gut ausgeht.

6.4 Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Sicherung oder unvollständige Angaben über das Gut entstehen.

7. Nachprüfung durch den Absender

7.1 Beim Abholen des Umzugsguts ist der Auftraggeber verpflichtet, sicherzustellen, dass kein Gegenstand versehentlich mitgenommen oder zurückgelassen wird. Der Auftraggeber bestätigt die Vollständigkeit des Umzugsguts durch seine Unterschrift auf dem Abnahmeprotokoll.

8. Rücktritt und Kündigung

8.1 Der Umzug stellt gemäß § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB eine Leistung dar. Daher besteht gemäß § 355 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

8.2 Der Auftraggeber hat das Recht, den Umzugsvertrag jederzeit zu kündigen. Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber kann der Möbelspediteur unter folgenden Bedingungen: Die vereinbarte Fracht, eventuelle Standgebühren und zu erstattende Ausgaben können verlangt werden, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen. Dabei wird dieser Betrag um die Kosten reduziert, die durch die Vertragsaufhebung eingespart wurden oder anderweitig erworben wurden oder absichtlich nicht erworben wurden.

8.3 Alternativ kann der Möbelspediteur pauschal ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen.

8.4 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei Vertragsverletzungen oder Zahlungsverzug des Auftraggebers vom Vertrag zurückzutreten. In solchen Fällen hat der Auftraggeber die entstandenen Kosten zu tragen.

9. Rechtswahl

9.1 Es gilt deutsches Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers zuständig.

10. Datenschutz

10.1 Der Möbelspediteur nutzt die vom Kunden bereitgestellten Daten zur Ausführung und Abwicklung des Auftrags. Diese Daten werden an Erfüllungsgehilfen weitergegeben, soweit dies für die Auftragserfüllung erforderlich ist. Eine Weitergabe der Daten an andere Dritte erfolgt nicht.

10.2 Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen und deren Berichtigung oder Löschung zu fordern, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

10.3 Nach vollständiger Abwicklung des Auftrags und Zahlungseingang werden die Daten für weitere Verwendungszwecke gesperrt und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Steuer- und Handelsrechts gelöscht.

10.4 Der Auftraggeber erklärt sich durch Auftragserteilung mit der Verarbeitung seiner Daten gemäß diesen Datenschutzbestimmungen einverstanden.